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SO WOHNEN SIE BEI UNS

Die Wohnung ist liebevoll eingerichtet und soll dem Mieter eine Wohlfühlatmosphäre garantieren.

Damit dies lange so bleibt, bitte ich um einen respektvollen Umgang mit meinem Eigentum.

Folgende Regeln sind zu beachten:

 

Die Wohnung 50 qm2 ist für eine Person und die Wohnung 100 qm2 für 2 Personen plus Kind zu mieten. 

Eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete ist vor Einzug mit der ersten Miete zu überweisen.

Die Miete versteht sich als Warmmiete und beinhaltet auch Strom, Wasser, TV, Internet (siehe Preis/ Inklusive).

Ein Ausfall von Technik, Einrichtungsgegenständen oder öffentlicher Versorgung begründet keinen Preisnachlass. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen

oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Für schnellstmögliche Abhilfe meinerseits wird gesorgt.

Eine private Haftpflichtversicherung des Mieters ist bei Einzug vorzuweisen.

Der Wohnraum ist ausschließlich für Wohnzwecke zu nutzen.

Von Partys und Veranstaltungen, privat & gewerblich, ist abzusehen.

Vermeidbarer Lärm in der Wohnung und im Garten ist zu unterlassen. 

In der Zeit zwischen 13:00 und 15:00 sowie 22:00 und 6:00 Uhr gilt eine besondere Rücksichtnahme. 

Musik oder ähnliches ist auf Zimmerlautstärke zu stellen.

 

Im und am Haus dürfen keine baulichen Veränderungen, sowie anbringen von Nägeln,

Schrauben, etc. vorgenommen werden.

Vermissen Sie etwas, geben Sie mir bitte Bescheid.

Die Wohnungen sind Nichtraucher-Wohnung. Das Rauchen auf dem Balkon (mit geschlossener Tür) und im Garten ist erlaubt. Die Kippen und Asche sind nicht in der Wohnung im Müll zu lagern,

sondern verschlossen in der Mülltonne der Wohnung im Keller.

 

Bei Verlassen der Wohnung sind die Fenster und Türen zu schließen, damit ein Unwetter

keinen Schaden anrichten kann. Ist dies nicht der Fall, behalte ich mir vor, die Wohnung zu betreten,

um ggf. die Fenster zu schließen.

Haustiere sind leider nicht erlaubt.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.


In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, so weit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder-gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Die Nutzung der Wohnung und des Grundstückes erfolgt auf eigene Gefahr. Für private Gegenstände gilt ein Haftungsausschluss.

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